Allgemeine Geschäftsbedingungen Adaptive Automotive
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Adaptive Automotive: der Nutzer der allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Sittard und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 62709062, im Folgenden Adaptive genannt
Der Kunde: die Partei, die Adaptive Automotive beauftragt, die im Auftrag beschriebenen Arbeiten auszuführen (siehe Artikel 1)
Die Vereinbarung: die Vereinbarung über den Kauf und die Installation von Teilen, die Installation von Filmen Reparaturarbeiten und Transport von Autos
Der Auftrag: die Vereinbarung zur Durchführung von Montage-, Demontage-, Reparatur-, Tuning- und Transportarbeiten
Artikel 2: Das Angebot
Das Angebot von Adaptive Automotive kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist für den darin angegebenen Zeitraum gültig. Ein Angebot, von dem der Kunde vernünftigerweise annehmen kann, dass es einen Schreibfehler oder Irrtum enthält, ist für Adaptive Automotive in keinem Fall bindend.
Artikel 3: Die Vereinbarung
Die Vereinbarung ist schriftlich oder elektronisch zu treffen. Eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der schriftliche Vertrag muss sowohl von Adaptive Automotive als auch von dem Kunden unterzeichnet werden.
Artikel 4: Der Inhalt des Abkommens.
Eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
die vom Kunden benötigten Komponenten
- eine Beschreibung der Arbeit
- die Preise für die Teile und/oder Arbeiten
- das voraussichtliche oder feste Lieferdatum
- der Hinweis auf die Garantiebestimmungen
- die Art der Zahlung
Artikel 5: Preisänderungen/Preiserhöhung
Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen der Fabrik- und/oder Importpreise oder der Wechselkurse von Komponenten werden weitergegeben. Nach Mitteilung dieser Änderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn die Erhöhung des vereinbarten Preises durch Adaptive nach Vertragsabschluss erfolgt. Die Auflösung muss innerhalb von zehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich erfolgen.
Artikel 6: Aufhebung des Abkommens.
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, unabhängig davon, ob Adaptive seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Diese Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
Artikel 7: Der Auftrag
Der Auftrag zur Durchführung von Arbeiten wird mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt. Ein vom Kunden elektronisch erteilter Auftrag tritt erst in Kraft, nachdem er von Adaptive bestätigt worden ist. Eine Kopie eines schriftlichen Auftrags wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Artikel 8: Angebot und Frist.
Der Kunde kann vor oder zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Angabe des Preises für die Arbeit sowie die Frist, innerhalb derer die Arbeit ausgeführt werden soll, verlangen. Der angegebene Preis und die Frist sind Richtwerte, es sei denn, der Kunde und Adaptive vereinbaren einen festen Preis und/oder eine feste Frist. Wenn der angegebene ungefähre Preis überschritten wird oder Gefahr läuft, um mehr als 10% überschritten zu werden, wird Adaptive den Kunden kontaktieren, um die zusätzlichen Kosten zu besprechen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen, wobei Adaptive für bereits geleistete Arbeit entschädigt wird. Wird die ungefähre Frist überschritten oder droht sie überschritten zu werden, wird Adaptive den Kunden unverzüglich unter Angabe des neuen Liefertermins informieren. Bei Überschreitung eines festen Termins hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, es sei denn, es liegt höhere Gewalt auf Seiten von Adaptive vor.
Artikel 9: Die Rechnung
Es wird immer ein Einzelverbindungsnachweis ausgestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Steuern, Zölle oder staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
Artikel 10: Lagerkosten
Wenn der Kunde das Auto nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Benachrichtigung über die Beendigung des Auftrags abgeholt hat, kann Adaptive eine Gebühr für die Lagerkosten erheben, sofern nicht anders vereinbart und angegeben.
Artikel 11: Zurückbehaltungsrecht
Adaptive kann das Pfandrecht an dem Fahrzeug ausüben, wenn und solange: - der Kunde die Kosten für die Arbeiten am Fahrzeug nicht oder nicht vollständig bezahlt- der Kunde die Kosten für frühere Arbeiten, die Adaptive an demselben Fahrzeug durchgeführt hat, nicht oder nicht vollständig bezahlt- der Kunde andere Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Adaptive nicht oder nicht vollständig bezahlt. Adaptive kann das Zurückbehaltungsrecht nicht ausüben, wenn der Kunde eine ausreichende (Ersatz-)Sicherheit geleistet hat, zum Beispiel durch eine Kaution beim Vehicle Disputes Committee.
Artikel 12: Ersetzte Teile
Ersetzte Teile werden dem Kunden nach Abschluss des Auftrages zur Verfügung gestellt, sofern dies bei Auftragserteilung gewünscht wurde. Dies gilt nicht für Teile, die aufgrund von Gewährleistungsansprüchen ausgesondert werden müssen. In diesem Fall werden die Teile zur Verfügung gestellt, nachdem die Garantieansprüche gemäß dem Garantiegeber beglichen worden sind und der Auftraggeber mit Hilfe dieser Teile nachweisen möchte, dass die Garantieansprüche nicht oder noch nicht beglichen worden sind.