Adaptive automotive

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Begriffe

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1.1 Allgemeine Bedingungen: die Gesamtheit der nachstehend aufgeführten Bestimmungen.
1.2 das Fahrzeug: der Pkw oder Lieferwagen, dessen Gesamtgewicht einschließlich Nutzlast 3.500 kg nicht überschreitet;
1.3 der Vertrag: der Vertrag über den Kauf und die Vermittlung von Teilen, Reparaturarbeiten und den Transport von Fahrzeugen. Das oben Genannte gilt im weitesten Sinne des Wortes;
1.4 der Auftrag: die Vereinbarung über die Durchführung von Montage-, Demontage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, das Tuning von Autos und Transportarbeiten. Das Vorgenannte gilt im weitesten Sinne des Wortes;
1.5 der Kunde: die natürliche oder juristische Person, die Adaptive Automotive beauftragt, Teile zu kaufen und Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen.
1.6 der Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt und Adaptive Automotive den Auftrag erteilt, Teile zu kaufen und Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen.
1.7 Adaptive Automotive: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Adaptive Automotive B.V. mit Sitz in Sittard, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 854927281, hiermit gesetzlich vertreten durch Herrn J.E.A. Bemelmans.
1.8 Parteien: Adaptive Automotive und der Kunde zusammen.
1.9 Schriftlich: Jede schriftliche Kommunikation, einschließlich der Kommunikation per E-Mail und digitaler Nachrichten, sofern die Identität des Absenders und die Authentizität der Kommunikation hinreichend nachgewiesen sind.

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle von Adaptive Automotive abgegebenen Angebote, erteilten Offerten, abgeschlossenen Verträge, ausgeführten Arbeiten, gelieferten Waren und sonstigen Handlungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch, wenn sich aus einem Vertrag ein Folgevertrag oder zusätzliche Arbeiten ergeben.
2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht abgewichen werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
2.3 Alle Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur zugunsten von Adaptive Automotive, sondern auch zugunsten aller Personen, die für Adaptive Automotive arbeiten, aller Personen, die von Adaptive Automotive bei der Ausführung des Vertrages eingeschaltet werden, und aller Personen, für deren Handlungen oder Unterlassungen Adaptive Automotive rechtlich haftbar sein könnte.
2.4 Etwaigen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Konditionen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
2.5 Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen von Adaptive Automotive. Adaptive Automotive kann diese Bedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen ändern und erweitern. Diese Änderungen und/oder Ergänzungen binden den Kunden erst, nachdem sie mit der Übersendung der Geschäftsbedingungen schriftlich für anwendbar erklärt worden sind. Nur der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit Adaptive Automotive aufzulösen, wenn er mit einer angekündigten Änderung nicht einverstanden ist. Dies gilt nicht für Kunden, die in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handeln; sie sind verpflichtet, die angekündigten Änderungen zu akzeptieren.
2.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein, für ungültig erklärt oder für nichtig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Die Parteien werden sich beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung ersetzt. Der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung werden dabei so weit wie möglich berücksichtigt.
2.7 Wenn Adaptive Automotive von sich aus zugunsten des Kunden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, kann der Kunde daraus niemals irgendwelche Rechte ableiten.

Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Ein von Adaptive Automotive erstelltes Angebot ist für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Wenn keine Laufzeit angegeben ist, ist das Angebot bis 14 Tage nach dem Datum der Angebotsabgabe gültig. Wenn das Angebot befristet oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf alte, abgelaufene oder noch nicht angenommene Angebote oder Teile davon.
3.2 Adaptive Automotive ist nur dann an sein Angebot gebunden, wenn die Annahme des Kunden von Adaptive Automotive schriftlich bestätigt wird.
3.3 Angebote und Kostenvoranschläge werden von Adaptive Automotive in schriftlicher Form erstellt, es sei denn, dringende Umstände machen dies unmöglich.
3.4 Das Angebot von Adaptive Automotive muss in jedem Fall enthalten:

  • die Beschreibung der Arbeit;
  • die vom Kunden gewünschten Teile;
  • die Preise für die Teile und/oder Arbeiten
  • das (voraussichtliche) Lieferdatum;
  • die Art der Bezahlung.

3.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Adaptive Automotive übermittelten Daten, auf denen das Angebot beruht, verantwortlich. Stellt sich nach dem Angebot heraus, dass die zur Verfügung gestellten Daten von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, ist Adaptive Automotive berechtigt, die entsprechenden Preise und sonstigen Bedingungen anzupassen.
3.6 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Adaptive Automotive nicht dazu, einen Teil der Waren zu liefern und/oder einen Teil der Arbeiten zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen.
3.7 Adaptive Automotive ist nicht an sein Angebot gebunden, wenn der Kunde weiß oder vernünftigerweise wissen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler, Irrtum, Druck-, Satz- oder Schreibfehler enthält.
3.8 Angebote gelten nicht automatisch für Folgeaufträge oder Nachbestellungen.
3.9 Die Fristen, innerhalb derer die Arbeiten auszuführen und/oder die Waren zu liefern sind, sind nur Richtwerte und gelten nicht als Ausschlussfristen, es sei denn, die Parteien haben sich ausdrücklich schriftlich auf eine Ausschlussfrist geeinigt. Die Überschreitung einer indikativen Frist stellt daher keinen zurechenbaren Mangel von Adaptive Automotive dar, ist kein Grund für die Auflösung des Vertrags und berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung. Wird eine solche Frist überschritten, muss der Kunde Adaptive Automotive in Verzug setzen, wobei Adaptive Automotive noch eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten oder zur Lieferung von Waren eingeräumt wird.
3.10 Wenn der Kunde Informationen und/oder Daten bereitstellen muss, die für die ordnungsgemäße und vollständige Ausführung des Vertrags erforderlich sind, beginnt die Liefer- oder Ausführungsfrist, nachdem der Kunde Adaptive Automotive diese Informationen und/oder Daten zur Verfügung gestellt hat.

Artikel 4. Abschluss des Abkommens

4.1 Ein Vertrag kommt zustande, nachdem der Kunde das Angebot von Adaptive Automotive angenommen hat. Weicht die Annahme des Kunden - auch in unwesentlichen Punkten - von dem Angebot von Adaptive Automotive ab, kommt der Vertrag nur zustande, wenn Adaptive Automotive diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat.
4.2 In Fällen, in denen der Kunde Adaptive Automotive ohne vorheriges Angebot einen Auftrag erteilt, ist Adaptive Automotive erst dann an diesen Auftrag gebunden, wenn sie ihn dem Kunden schriftlich bestätigt hat.
4.3 Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags notwendig ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, wird Adaptive Automotive den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren. Die Parteien werden in gegenseitiger Absprache eine Änderung des Vertrages vornehmen. Wenn für die Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde, informiert Adaptive Automotive den Kunden so schnell wie möglich über etwaige zusätzliche Kosten.

Artikel 5. Annullierung

5.1 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, Adaptive Automotive in vollem Umfang für den Schaden zu entschädigen, der durch die Kündigung entsteht. Dieser Schaden wird in jedem Fall auf 20% des Gesamtkaufpreises des Fahrzeugs, des Teils oder des Zubehörs festgesetzt, es sei denn, die Parteien vereinbaren bei Vertragsabschluss etwas anderes. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gibt es niemals eine Entschädigung für bereits gezahlte Transportkosten.

Artikel 6. Liefer-/Liefer- und Lagerkosten

6.1 Die Übergabe des Fahrzeugs, an dem Adaptive Automotive die Arbeiten durchgeführt hat, findet in der Werkstatt von Adaptive Automotive statt.
6.2 Eine Sache, einschließlich des Fahrzeugs und der gelieferten Teile, die der Kunde Adaptive Automotive für die auszuführenden Arbeiten anvertraut hat, bleibt auf Risiko des Kunden. Dieser hat diese Sache auf eigene Kosten angemessen zu versichern.
6.3 Hat der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen nach der Benachrichtigung über die Beendigung des Auftrags abgeholt, kann Adaptive Automotive eine Gebühr für die Lagerkosten erheben.
6.4 Adaptive Automotive kann das Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug ausüben, wenn und solange:

  • der Kunde die Kosten für die Arbeiten am Fahrzeug nicht oder nicht vollständig bezahlt;
  • der Kunde die Kosten für frühere Arbeiten, die Adaptive Automotive an demselben Fahrzeug durchgeführt hat, nicht oder nicht vollständig begleicht.
  • der Kunde andere Forderungen aus dem Vertrag mit Adaptive Automotive ganz oder teilweise nicht begleicht. Adaptive Automotive kann das Zurückbehaltungsrecht nicht ausüben, wenn der Kunde eine ausreichende (Ersatz-)Sicherheit geleistet hat.

6.5 Ersetzte Teile werden dem Kunden nach Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt, wenn der Kunde dies verlangt hat. Wenn ein Gewährleistungsanspruch zwischen Adaptive Automotive und einem Garantiegeber, wie z.B. einem Hersteller oder Importeur, abzuwickeln ist, kann Adaptive Automotive die Herausgabe der Teile verweigern.
6.6 Wenn der Kunde die Teile nicht oder nicht rechtzeitig angefordert hat, wie im vorigen Absatz dieses Artikels beschrieben, gehen die ersetzten Teile in das Eigentum von Adaptive Automotive über, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz hat.
6.7 Alle von Adaptive Automotive gelieferten Waren, wie z.B. Teile und Zubehör, bleiben Eigentum von Adaptive Automotive, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Adaptive Automotive vollständig erfüllt hat, einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Vertragsverletzung.

Artikel 7. Preise

7.1 Alle Preise, die Adaptive Automotive verwendet, sind in Euro, inklusive Mehrwertsteuer und ohne andere Kosten, wie z.B. andere staatliche Abgaben, Versandkosten, Kosten für Teile und Zubehör und Kosten Dritter, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart.
7.2 Wenn nach dem Datum eines Angebots und/oder Kostenvoranschlags von Adaptive Automotive, aber vor der Ausführung der Arbeiten ein Kostenfaktor geändert wird, wie z.B. Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen der Fabrik- und/oder Importeurspreise und der Wechselkurse von Teilen, ist Adaptive Automotive berechtigt, diese Preisänderungen an den Kunden weiterzugeben.
7.3 Wenn Adaptive Automotive aufgrund von Umständen, die zum Zeitpunkt eines Angebots und/oder Kostenvoranschlags nicht bekannt sind, mehr Arbeiten ausführen muss als im Angebot und/oder Kostenvoranschlag vereinbart, ist Adaptive Automotive berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7.4 Kosten für Schadensgutachten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag zur Reparatur an Adaptive Automotive erteilt wird, es sei denn, die Parteien haben im Voraus etwas anderes vereinbart.

Artikel 8. Zahlung und Inkassokosten

8.1 Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall bei der Lieferung des Fahrzeugs, des Teils oder des Zubehörs oder bei der Lieferung der von Adaptive Automotive ausgeführten Arbeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Adaptive Automotive behält sich das Recht vor, immer eine (vollständige) Vorauszahlung oder eine andere Form der Sicherheit vom Kunden zu verlangen.
8.3 Die Zahlung hat, vorbehaltlich zwingender Verbraucherbestimmungen, ohne Abzug, Aufrechnung oder Aussetzung zu erfolgen, gleichgültig aus welchem Grund.
8.4 Einwände gegen die Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung des/der Kunden/in nicht aus.
8.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Adaptive Automotive das Recht vor, die Erfüllung des Vertrags mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag durch schriftliche Mitteilung aufzulösen.
8.6 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde rechtlich in Verzug und Adaptive Automotive hat das Recht, ohne weitere Mahnung gesetzliche Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung zu berechnen.
8.7 Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung durch den Kunden ist Adaptive Automotive berechtigt, dem Kunden ohne weitere Ankündigung (außer-)gerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des Hauptbetrages mit einem Mindestbetrag von € 100,- in Rechnung zu stellen, und zwar auch in dem Umfang, in dem die tatsächlichen Kosten die gerichtliche Kostenentscheidung übersteigen. Letzteres gilt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
8.8 Ungeachtet der Bestimmungen in den Absätzen sechs und sieben erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst eine schriftliche Inverzugsetzung, wobei ihnen eine zusätzliche Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs dieser Inverzugsetzung angeboten wird, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen, bevor sie in Verzug geraten.
8.9 Erfolgt nach der schriftlichen Inverzugsetzung gemäß dem vorigen Absatz keine Zahlung, ist der Kunde in Verzug. Die außergerichtlichen Inkassokosten auf die Hauptsumme werden für Verbraucher gemäß der Verordnung über die außergerichtlichen Inkassokosten berechnet.

  • 15% über die ersten € 2.500 mit einem Mindestbetrag von € 40.
  • 10% über die nächsten € 2.500,-
  • 5% über die nächsten € 5.000,-
  • 1% über die nächsten € 190.000,-
  • 0,5 % für den übersteigenden Betrag, höchstens jedoch 6.775 €.

8.10 Vom Kunden geleistete Zahlungen werden von Adaptive Automotive zuerst von allen fälligen Zinsen und Kosten abgezogen und dann auf die fälligen und zahlbaren Rechnungen, die am längsten offen sind.
8.11 Im Falle einer gemeinsamen Beauftragung haften die Kunden, sofern die Arbeit zugunsten der gemeinsamen Kunden ausgeführt wurde, gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrags, unabhängig davon, welcher Name auf der Rechnung steht.

Artikel 9. Zahlungsverzug

9.1 Adaptive Automotive ist berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention schriftlich aufzulösen, wenn der Kunde:

  • für insolvent erklärt wird oder Konkurs anmeldet;
  • einen (vorübergehenden) Zahlungsaufschub beantragt;
  • in der Zwangsvollstreckung gepfändet wird;
  • unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird;
  • anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens verliert.

Artikel 10. Aussetzung und Auflösung

10.1 Adaptive Automotive ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis alle fälligen und zahlbaren Forderungen gegenüber dem Kunden vollständig beglichen sind, wenn (1) der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt, oder (2) Adaptive Automotive Kenntnis von Umständen hat, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde nicht in der Lage sein könnte, seine Verpflichtungen (ordnungsgemäß) zu erfüllen, oder (3) wenn der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit nicht geleistet wird.
10.2 Adaptive Automotive ist auch berechtigt, den Vertrag in den im ersten Absatz dieses Artikels genannten Situationen aufzulösen (zu lassen), oder wenn andere Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht mehr verlangt werden können.
10.3 Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Mitteilung und ohne gerichtliches Eingreifen.
10.4 Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen von Adaptive Automotive gegenüber dem Kunden sofort fällig.
10.5 Adaptive Automotive behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu fordern und haftet nicht für Schäden oder Kosten, die dem Kunden oder Dritten entstehen.

Artikel 11. Höhere Gewalt

11.1 Wird die Durchführung des Vertrages aus einem Grund unmöglich, den Adaptive Automotive nicht zu vertreten hat oder aufgrund dessen die Erfüllung der Verpflichtungen von Adaptive Automotive nicht zumutbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit von Mitarbeitern von Adaptive Automotive oder beauftragten Dritten, Ausfälle von Computernetzwerken oder andere technische Störungen, Ausfälle von Lieferanten von Adaptive Automotive, behördliche Maßnahmen und sonstige Stagnation im normalen Geschäftsverlauf innerhalb des Unternehmens, ist Adaptive Automotive berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen.
11.2 Höhere Gewalt bedeutet in diesen Bedingungen: ein Umstand, der nicht auf das Verschulden von Adaptive Automotive zurückzuführen ist und nach dem Gesetz, dem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis Adaptive Automotive zugerechnet werden kann. Neben dieser Erläuterung wird unter höherer Gewalt nach dem Gesetz und der Rechtsprechung auch verstanden: alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die Adaptive Automotive nicht beeinflussen kann, aber die Adaptive Automotive nicht in die Lage versetzen, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
11.3 Im Falle von höherer Gewalt wird Adaptive Automotive angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine alternative Lösung zu finden.
11.4 Tritt der Fall höherer Gewalt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem Adaptive Automotive seine Verpflichtungen teilweise erfüllt oder erfüllen kann, ist Adaptive Automotive berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
11.5 Ab dem Zeitpunkt, an dem die Situation höherer Gewalt mindestens zwei Monate gedauert hat oder dauerhaft ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention schriftlich (teilweise) zu kündigen, ohne dass die Parteien Anspruch auf Schadenersatz haben.

Artikel 12. Haftung und Entschädigung

12.1 Wenn der Kunde nachweist, dass er aufgrund eines zurechenbaren Mangels von Adaptive Automotive einen Schaden erlitten hat, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages ergibt, ist die Haftung von Adaptive Automotive nur für direkte Schäden auf maximal den Betrag begrenzt, der im Rahmen der von Adaptive Automotive abgeschlossenen Haftpflichtversicherung zusteht, zuzüglich der Selbstbeteiligung von Adaptive Automotive im Rahmen dieser Versicherung.
12.2 Wenn - aus welchem Grund auch immer - keine Zahlung aus der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Haftpflichtversicherung erfolgt, ist die Haftung auf maximal den Rechnungsbetrag beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
12.3 Adaptive Automotive haftet niemals für erlittene geschäftliche, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verstümmelte oder verlorene Daten oder Materialien, Geschäftsstagnation oder immaterielle Schäden.
12.4 Adaptive Automotive übernimmt keine Haftung im Falle von gestohlenem oder verlorenem Eigentum während der Ausführung der Arbeiten durch Adaptive Automotive des Kunden und/oder Dritter.
12.5 Adaptive Automotive haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch verursacht werden, dass Adaptive Automotive auf unrichtigen und/oder unvollständigen Daten beruht, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.
12.6 Adaptive Automotive haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass der Kunde die von Adaptive Automotive gegebenen Anweisungen oder Hinweise nicht befolgt.
12.7 Adaptive Automotive haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, aufgrund von Verlusten, Kosten oder Schäden, die sich aus der Verzögerung der Ausführung der Arbeiten durch Adaptive Automotive ergeben.
12.8 Adaptive Automotive haftet nicht für Fehler und/oder Unzulänglichkeiten von beauftragten Dritten, Herstellern und/oder Importeuren.
12.9 Adaptive Automotive haftet niemals für Schäden, die Dritte erleiden. Der Kunde stellt Adaptive Automotive von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf die Erfüllung des Vertrags zurückzuführen sind oder sich daraus ergeben.
12.10 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Adaptive Automotive oder seinen leitenden Angestellten vorliegt und soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen.
12.11 Adaptive Automotive ist jederzeit berechtigt, wenn und soweit möglich, den Schaden des Kunden durch Reparatur oder Verbesserung des Werkes rückgängig zu machen oder zu begrenzen.
12.12 Alle Ansprüche aus dem Vertrag und/oder gegen Adaptive Automotive verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten.

Artikel 13. Garantien

13.1 Adaptive Automotive garantiert innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten oder ausgelagerten Aufträge und der dabei verwendeten Materialien und Teile für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug dem Kunden wieder zur Verfügung gestellt wird.
13.2 Die Gewährleistung umfasst die Nacherfüllung des Auftrags, die nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist. Der Hersteller oder Importeur gewährt eine Herstellergarantie auf neue Teile und Zubehör. Garantien gehen nie über das hinaus, was ausdrücklich vereinbart oder vom Importeur oder Hersteller bereitgestellt wurde. Im Falle eines zusätzlichen Schadens gelten die Bestimmungen in Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Haftung und Entschädigung).
13.3 Der Kunde kann sich nur dann auf eine von Adaptive Automotive gewährte Garantie berufen, wenn er alle seine (finanziellen) Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat.
13.4 Die Garantiebestimmungen gelten nicht, wenn:

  • der Kunde seine eigenen Materialien, Teile oder Zubehörteile mitgebracht hat, die von Adaptive Automotive verwendet werden sollen;
  • der Kunde die Verwendung eines bestimmten Materials, Teils oder Zubehörs verlangt hat, das Adaptive Automotive sonst nicht verwendet hätte;
  • der Kunde von Adaptive Automotive verlangt hat, bestimmte Methoden zur Ausführung der Arbeiten zu verwenden, die sich von der Methode unterscheiden, die Adaptive Automotive ursprünglich verwendet hätte. Die Folgen von Mängeln oder der Untauglichkeit solcher Teile, Materialien, Zubehörteile oder Arbeitsmethoden gehen daher zu Lasten und auf Risiko des Kunden, es sei denn, Adaptive Automotive hat bei der Durchführung (oder Durchführung) der Arbeiten in Bezug auf seine Fachkenntnisse oder seine Sorgfalt versagt;
  • im Falle einer Notreparatur am Fahrzeug, Teil oder Zubehör.

13.5 Der Kunde muss Adaptive Automotive so schnell wie möglich nach der Entdeckung eines Mangels über den Mangel informieren. Der Kunde kann sich nicht auf die Garantiebestimmungen berufen, wenn er Adaptive Automotive nicht so schnell wie möglich nach der Entdeckung eines Mangels benachrichtigt.
13.6 Der Kunde kann sich nicht auf die Gewährleistung berufen, wenn Adaptive Automotive nicht die Möglichkeit gegeben wird, den Mangel oder die Mängel zu beheben.
13.7 Der Kunde kann sich nicht auf die Garantiebestimmungen berufen, wenn Dritte ohne vorherige Kenntnis oder Zustimmung von Adaptive Automotive Arbeiten durchgeführt haben, die mit der von Adaptive Automotive geleisteten Arbeit zusammenhängen. Die Garantie gilt, wenn die Notwendigkeit einer sofortigen Reparatur anderweitig eingetreten ist und dies vom Kunden anhand der von der anderen Werkstatt zur Verfügung gestellten Daten und/oder anhand der defekten Teile nachgewiesen werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Reparatur im Ausland erforderlich ist. In diesem Fall erfolgt die Erstattung der Reparaturkosten auf der Grundlage des bei Adaptive Automotive geltenden Preisniveaus. Diese Entschädigung darf niemals die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.

Artikel 14. Persönliche Daten

14.1 Adaptive Automotive verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung. Adaptive Automotive verwendet personenbezogene Daten des Kunden nur im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags und der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtungen. Adaptive Automotive ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten weiterzugeben, zu verleihen, zu vermieten oder zu verkaufen. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Adaptive Automotive sind in der Datenschutzerklärung von Adaptive Automotive enthalten, die du in unserer Datenschutzerklärung findest.

Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1 Auf alle Angebote, Offerten und Verträge, für die diese Bedingungen gelten, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
15.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens oder anderer anwendbarer internationaler Gesetze und Vorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.3 Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Adaptive Automotive seinen Sitz hat, ist, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen, ausschließlich zuständig

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